AGB

– Stand 22. November 2023 –

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergänzen als integrierter Vertragsbestandteil die Auftragsbestätigung bzw. den Vertrag von beppo AG (nachfolgend beppo) mit der Auftraggeberin und regeln grundsätzlich alle dort nicht erwähnten Punkte. Bei Abweichungen hat der Text in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag Vorrang. Anderslautende Bestimmungen bedingen der Schriftlichkeit und müssen in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag ausdrücklich aufgeführt sein.

1. Definitionen

Falschparker sind Personen, die das von ihnen verwendete Fahrzeug widerrechtlich auf dem Parkplatz, dem Areal oder im Parkhaus einer Auftraggeberin der beppo parkiert haben.

Kraftstoffrechnungsschuldner sind Personen, die einen Schuldschein über ihre nicht bezahlte Kraftstoffrechnung bei einer Auftraggeberin der beppo unterschrieben haben, diesen jedoch noch nicht beglichen haben.

Tanksünder sind Personen, die das von ihnen verwendete Fahrzeug betankt und sich danach von der Tankstelle entfernt haben, ohne ihre Kraftstoffrechnung beglichen zu haben.

Tanksäulenverwechsler sind Personen, die das von ihnen verwendete Fahrzeug betankt haben und eine falsche Kraftstoffrechnung beglichen haben.

2. Grundlagen der Geschäftsbeziehung

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist ein Vertrag zur Inanspruchnahme der von beppo offerierten Diensten und Dienstleistungen, insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich zum plattformbasierten Management von Parkplätzen, Parkhäusern, Arealen, Tankstellen, Schuldscheinen und Strafzetteln, zur Halterdatenerfassung von Besuchern, Falschparkern, Tanksündern und Tanksäulenverwechslern sowie dem dazugehörigen Inkasso und der Verzeigung. Dabei gelangen die jeweils aktuellen Tarife und Konditionen sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls weitere, besondere Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen zur Anwendung.

Der dinglich berechtigten Grundeigentümerin und Mieterin sowie ihrer berechtigten Vertreterin (nachfolgend Auftraggeberin) entsteht durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf dem mit einem richterlichen Parkverbot geschützten Parkplatz, Parkhaus oder Areal ein Schaden. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann beim fehlbaren Fahrzeuglenker eine Umtriebsentschädigung geltend gemacht werden (Urteile 6B_192/2014 E. 4.2 und 6S.77/2003 E. 4.2 und E 4.4.).

Die Nichtzahlung von Kraftstoffrechnungen durch Kraftstoffrechnungsschuldner, Tanksünder und Tanksäulenverwechsler kann als Diebstahl oder Betrug entsprechend StGB Art. 137 ff. oder als Vertragsbruch entsprechend OR Art. 97 ff. geahndet werden.

3. Vertragsdauer und Kündigung

Verträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und sind gegenseitig mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündbar. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, nach Auflösung des Vertrages, sämtliches abgegebenes Material innert 10 Tagen an beppo zurückzusenden.

4. Leistungen der beppo

Mit zusätzlicher Vereinbarung, die Bereitstellung

  • einer Smartphone-Anwendungen (beppo App)
  • eines browserbasierten Portals für Falschparker, Tanksünder, Kraftstoffrechnungsschuldner und Tanksäulenverwechsler
  • eines browserbasierten Admin-Portals
  • von Strafzetteln für Falschparker
  • von Anmeldezetteln für Kraftstoffrechnungsschuldner
  • von Rechnungen, Mahnungen und Verzeigungen
  • einer digitalen Zahlungsfunktion für Falschparker, Tanksünder, Kraftstoffrechnungsschuldner und Tanksäulenverwechsler
  • von Einzahlungsscheinen für Falschparker, Tanksünder, Kraftstoffrechnungsschuldner und Tanksäulenverwechsler
  • von digitalen Dokumenten, die bei einer Verzeigung des Falschparkers, Tanksünder, Kraftstoffrechnungsschuldner und Tanksäulenverwechsler notwendig sind, sollte diese(r) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen
  • weiterer unterstützender Produkte, Dienste und Dienstleistungen

beppo bearbeitet Einwände von Falschparkern, Tanksündern, Kraftstoffrechnungsschuldnern und Tanksäulenverwechslern wie mit der Auftraggeberin vereinbart. Eine Verpflichtung zur Einforderung einer Umtriebsentschädigung oder Kraftstoffrechnung durch beppo besteht nicht.

5. Preise und Kulanz

Die Höhe der Umtriebsentschädigung wird unter Berücksichtigung des Schweizer Rechts von der Auftraggeberin festgesetzt. Innert der jeweils festgelegten Zahlungsfrist kann jede erfasste Umtriebsentschädigungsforderung von der Auftraggeberin kostenlos storniert werden. Danach werden erfasste Umtriebsentschädigungsforderungen der Auftraggeberin wie in der jeweiligen, individuellen Vereinbarung geregelt in Rechnung gestellt.

Für Dienste und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Nichtzahlungen von Kraftstoffrechnungen gilt, sofern keine anderweitige, individuelle Vereinbarung zwischen der Auftraggeberin und beppo getroffen wurde, die aktuelle Preisliste.

Ohne zusätzliche Vereinbarung entstehen der Auftraggeberin bei einer Zusammenarbeit mit beppo keine weiteren Kosten.

6. Datenverarbeitung

beppo fordert Umtriebsentschädigungen und Kraftstoffrechnungen im Namen seiner Auftraggeberinnen ein. In diesem Zusammenhang verarbeitet und speichert beppo Fotografien und Kontrollschildnummern von falsch parkierten und tankenden Fahrzeugen. Ebenso speichert beppo Datum, Ort und Uhrzeit der entsprechenden Vergehen sowie Namen und Kontaktdaten von Fahrzeughaltern, Personen, die beppo im Zusammenhang mit diesen Vergehen kontaktieren und Personen, die einen Schuldschein unterschrieben haben. beppo stellt diese Unterlagen und Informationen seinen Auftraggeberinnen und den verantwortlichen Behörden auf Anfrage zur Verfügung. Mit Vertragsunterschrift beauftragen Auftraggeberinnen beppo mit der Verarbeitung dieser Daten. Weitere Regelungen zur Datenverarbeitung sind den aktuell gültigen Datenschutzrichtlinien der beppo zu entnehmen.

7. Eigentum und Urheberrecht

Das der Auftraggeberin abgegebene Material bleibt Eigentum der beppo inkl. der beppo App, welche auf dem technischen Gerät der Auftraggeberin installiert wird. beppo ist Eigentümerin und Urheberin der beppo App. Alle Rechte an der beppo App und insbesondere die Weitergabe an Dritte sind beppo vorbehalten. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, alle Informationen vertraulich zu halten und nicht ohne ausdrückliche und schriftliche Einwilligung von beppo an Dritte weiterzuleiten.

8. Vertretungsberechtigung

Für die Leistungserbringung und insbesondere die Abwicklung im Rahmen einer beppo spezifischen Leistung gelten alle von der Auftraggeberin dazu ermächtigten Personen als zur Vertretung befugt und ermächtigt. Die Auftraggeberin trägt das Risiko für ungenügende Vertretungsberechtigung oder fehlende Legitimation der durch sie ermächtigten Personen.

9. Haftungsausschluss

Die Haftung für fahrlässig erfolgte, fehlerhafte oder unsorgfältige Erbringung oder Ausführung der Dienstleistungen durch die Auftraggeberin sowie Verlust oder Zerstörung von durch die Auftraggeberin übergebenen Akten und Auskünften in elektronischer Form wird wegbedungen. Für Schäden, welche aufgrund von fehlerhaft übermittelten Informationen der Auftraggeberin eintreten, haftet beppo nicht.

Die Haftung der beppo beschränkt sich im gesetzlich zulässigen Rahmen auf Schäden, welche in grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch die beppo bei der Auftraggeberin eintreten. Die Haftung für weitere Schäden, namentlich die Schadloshaltung Dritter, wird vollumfänglich wegbedungen. beppo stellt der Auftraggeberin für das Erfassen von Vergehen eine App (beppo App) zur Verfügung. Die Auftraggeberin installiert die beppo App auf eigene Verantwortung auf ihrem technischen Gerät. beppo übernimmt keine Haftung bei einer fehlerhaften Installation oder fehlerhaften Programmierung der beppo App. beppo haftet für direkte und von ihr oder einer von ihr beigezogenen Hilfsperson verursachten Schäden nur dann, wenn diese nachweisbar grob fahrlässig oder auch absichtlich verursacht worden sind. beppo lehnt jede weitere Haftung für mittelbare oder Folgeschäden ab, wie etwa entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Mehraufwände sowie Schäden aus Lieferverzug ausdrücklich ab. beppo lehnt zudem jegliche Haftung, soweit gesetzlich möglich, ab.

10. Schriftformabrede

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

12. Anwendbares Recht

Es ist materielles Schweizerisches Recht anwendbar.

13. Gerichtsstand

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Gerichtsstand ist Zürich.

© beppo

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