Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

– Stand 1. Oktober 2026 –

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die allgemeinen Rechte und Pflichten zwischen der beppo AG, Badenerstrasse 549, 8048 Zürich (nachfolgend «beppo»), und ihren Auftraggeberinnen im Zusammenhang mit den von beppo angebotenen Produkten, Plattformen, Anwendungen und Dienstleistungen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Auftraggeberin gelten nur, wenn beppo ihnen ausdrücklich in nachweisbarer Textform zugestimmt hat.

1.2 Vertragsdokumente und Rangfolge

Der konkrete Leistungsumfang sowie die produktspezifischen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem individuellen Vertrag mit der Auftraggeberin. Bei Widersprüchen gehen diese individuellen Vertragsdokumente den AGB vor.

Soweit beppo Personendaten als Auftragsbearbeiterin bearbeitet, geht für diese Bearbeitung der zwischen den Parteien abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag («AVV») den AGB vor.

2. Grundlagen der Geschäftsbeziehung

2.1 Vertragsgegenstand

Der Gegenstand der Geschäftsbeziehung richtet sich nach dem individuellen Vertrag mit der Auftraggeberin.

beppo schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung im vereinbarten Umfang, jedoch keinen bestimmten Zahlungseingang, Prozess- oder Inkassoerfolg, Behördenentscheid oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolg, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.2 Verantwortung der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin stellt sicher, dass sie zur Beauftragung von beppo und zur Geltendmachung der von ihr übermittelten oder über beppo bearbeiteten Ansprüche berechtigt ist. Sie ist in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Vorgaben sowie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtmässige Beschaffung der bereitgestellten Angaben, Dokumente und Beweismittel verantwortlich. Die Auftraggeberin informiert beppo unverzüglich über Änderungen.

Die erforderlichen Nachweise sind von der Auftraggeberin vollständig und aktuell bereitzustellen. beppo kann weitere erforderliche Unterlagen verlangen, sofern dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Die Bearbeitung eines Falls kann abgelehnt, ausgesetzt oder eingestellt werden, wenn begründete Anhaltspunkte für unrichtige oder unvollständige Angaben, unzureichende Nachweise, eine fehlende Berechtigung, eine rechtswidrige Forderung oder sonstige rechtliche oder tatsächliche Hindernisse bestehen.

beppo ist berechtigt, die Nachweise im für die Klärung, Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlichen Umfang an zuständige Behörden, Gerichte oder beigezogene Rechtsvertreter zu übermitteln.

3. Leistungserbringung, Systeme und Dritte

Es besteht kein Anspruch auf einen jederzeit vollständig unterbrechungs- oder fehlerfreien Betrieb von Anwendungen, Portalen oder Schnittstellen.

beppo kann Systeme, Funktionen und technische Abläufe warten, aktualisieren, ersetzen und weiterentwickeln, sofern die vereinbarte Gesamtfunktionalität dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Soweit die Leistungserbringung von externen Infrastrukturen oder Systemen abhängt, die weder von beppo ausgewählt noch von beppo beherrscht werden, kann beppo deren Verfügbarkeit und fehlerfreie Funktion nicht gewährleisten.

4. Datenbearbeitung

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem zwischen den Parteien geschlossenen individuellen Vertrag sowie dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

5. Eigentum, Immaterialgüterrechte und Vertraulichkeit

Material, Geräte und sonstige Gegenstände, die beppo der Auftraggeberin leihweise oder zur Nutzung überlässt, bleiben Eigentum von beppo, und sind nach Vertragsende innerhalb von zehn Kalendertagen zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Sämtliche Rechte an Anwendungen, Portalen, Software, Schnittstellen, Vorlagen, Marken, Designs, Dokumentationen und sonstigen von beppo bereitgestellten Arbeitsergebnissen verbleiben bei beppo beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Die Auftraggeberin erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und auf den vereinbarten Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht.

Rechte an von der Auftraggeberin bereitgestellten Daten, Dokumenten, Bildern, Videos und sonstigen Inhalten verbleiben bei der Auftraggeberin beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Die Auftraggeberin räumt beppo die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ein und stellt sicher, dass sie hierzu berechtigt ist.

Jede Partei behandelt nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische, finanzielle und organisatorische Informationen der anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werden und nach den Umständen als vertraulich erkennbar sind, vertraulich und verwendet sie nur zur Vertragsdurchführung.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmässig bekannt waren, von einem berechtigten Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.

Eine Offenlegung ist zulässig, soweit sie gesetzlich, behördlich oder gerichtlich vorgeschrieben oder gegenüber entsprechend verpflichteten Mitarbeitenden, Hilfspersonen oder Beratern zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragsdauer und fünf Jahre danach; für Geschäftsgeheimnisse solange, wie deren Schutz erforderlich ist.

6. Nutzerkonten und Vertretungsberechtigung

Personen, denen die Auftraggeberin Zugang zu Anwendungen, Portalen oder anderen Systemen von beppo gewährt, gelten gegenüber beppo als zur vertragsgemässen Nutzung sowie zur Erfassung und Bearbeitung von Fällen ermächtigt.

Die Auftraggeberin ist dafür verantwortlich, Zugriffsrechte nur berechtigten Personen zu erteilen, regelmässig zu überprüfen und bei Wegfall einer Berechtigung unverzüglich zu entziehen. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; Verdachtsfälle und erkannte Missbräuche sind beppo unverzüglich zu melden.

Handlungen über ein der Auftraggeberin zugeordnetes Nutzerkonto werden ihr zugerechnet, soweit sie nicht nachweist, dass der Zugriff trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen unbefugt erfolgte und beppo unverzüglich informiert wurde.

7. Haftung

7.1 Haftung von beppo

beppo haftet unbeschränkt für Schäden, die beppo oder eine von beppo beigezogene Hilfsperson vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat, sowie soweit eine Haftung gesetzlich zwingend ist.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet beppo nur für unmittelbare und bei Vertragsabschluss nach Art und Umfang des Vertrags typischerweise vorhersehbare Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen.

7.2 Ausgeschlossene Schäden

Soweit gesetzlich zulässig und kein Fall nach Ziffer 7.1 vorliegt, haftet beppo nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder reine Reputationsschäden.

7.3 Verantwortungsbereich der Auftraggeberin und externe Systeme

beppo haftet nicht für Schäden oder Nachteile, soweit diese auf unrichtigen, unvollständigen, verspäteten oder rechtswidrig erhobenen Angaben, Daten, Beweismitteln oder Weisungen der Auftraggeberin beruhen und beppo kein eigenes Verschulden trifft.

Dasselbe gilt für Ausfälle oder Störungen externer Systeme, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von beppo liegen.

7.4 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die verspätete oder unterbliebene Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese unmittelbar auf Ereignissen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruht, die trotz angemessener Vorsorge nicht verhindert werden konnten. Die betroffene Partei informiert die andere Partei nach Möglichkeit unverzüglich und begrenzt die Auswirkungen angemessen. Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben bestehen.

8. Mitteilungen und Vertragsänderungen

8.1 Mitteilungen

Rechtlich erhebliche Mitteilungen können in nachweisbarer Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen, sofern das Gesetz oder der individuelle Vertrag keine strengere Form verlangt.

8.2 Änderungen dieser AGB

beppo kann jeweils die aktuelle Fassung dieser AGB verwenden.

Für bestehende Vertragsverhältnisse kann beppo diese AGB ändern, soweit sich die Änderungen nicht wesentlich zulasten der Auftraggeberin auswirken.

Änderungen der Hauptleistungspflichten, der Preise oder Vergütungen, der Haftungsverteilung, der Vertragsdauer oder Kündigungsrechte sowie sonstige wesentliche Einschränkungen der Rechte der Auftraggeberin sind von dieser Änderungsbefugnis nicht erfasst und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Auftraggeberin in Textform.

beppo teilt Änderungen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mit.

Widerspricht die Auftraggeberin der Änderung nicht in Textform, gilt die geänderte Fassung ab diesem Datum als vereinbart. Bei rechtzeitigem Widerspruch gilt die bisherige Fassung fort. Die Kündigungsrechte beider Parteien bleiben unberührt.

9. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt die anwendbare gesetzliche Regelung. Soweit eine vertragliche Ergänzung erforderlich ist, werden die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

10. Anwendbares Recht

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen beppo und der Auftraggeberin ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Kollisionsrechtliche Bestimmungen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden, werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind die zuständigen Gerichte in Zürich zuständig, soweit nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand vorsieht.

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